(1) Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mischendorf (KG 34066 Rohrbach an der Teich) und Jabing (KG 34031 Jabing) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 1731 (KG Jabing) über den neuen Grenzpunkt Nr. 22020 (KG Jabing), den neuen Schnittpunkt Nr. 10888 (KG Rohrbach) bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 1735 (KG Jabing), weiters - ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 1724 (KG Jabing) über den neuen Schnittpunkt 13506 und die neuen Grenzpunkte Nr. 12201, 13507, 13508, 12203, 12204, 12207, 12208, 12211, 12212 (alle KG Rohrbach) zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 9596 (KG Jabing).
(2) Der neue Grenzverlauf und die Koordinaten der Grenzpunkte, die im Gauß-Krüger-System berechnet und im Koordinatenverzeichnis des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4b - Hauptreferat Agrartechnik, ausgewiesen sind, sind in der Anlage 1 ersichtlich.
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