Gemäß § 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 wird die Verordnung des Gemeinderates von Olbendorf vom 17. Dezember 2006, mit der entsprechend der Vermessungsurkunde des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, Vermessungsamt Oberwart, vom 30. November 2006, GZ.: 13/2006, Teilflächen in der KG Olbendorf dem öffentlichen Gut gewidmet bzw. entwidmet wurden, wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben.
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