(1) Das Schongebiet erstreckt sich über Teile der KG Purbach am Neusiedlersee, Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See, und der KG Breitenbrunn, Gemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See. In der Anlage 1 dieser Verordnung sind die Außengrenzen des Schongebiets durch eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Schongebiets ist im als Anlage 2 bezeichneten Lageplan, bestehend aus dem Detaillageplan Schongebiet Purbach Südwest, dem Detaillageplan Schongebiet Purbach Mitte und dem Detaillageplan Schongebiet Purbach Nordost, dieser Verordnung im Maßstab 1 : 2 500 dargestellt. Die Größe des Schongebiets beträgt 25,645 km 2 .
(2) Soweit im räumlichen Geltungsbereich gemäß Abs. 1 strengere Anordnungen gemäß § 34 Abs. 1 WRG 1959 mit Bescheid getroffen wurden oder werden (Brunnenschutzgebiete), gehen diese Anordnungen den Bestimmungen dieser Schongebietsverordnung vor.
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