Zum Schutz der in der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See bestehenden Brunnenanlagen des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland sowie zur Sicherung der Grundwasservorkommen zur Trink- und Nutzwasserversorgung im Verbandsbereich wird in der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See und in der Gemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See das in den im § 2 dieser Verordnung bezeichneten Anlagen dargestellte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
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