LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Halbturn

Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Halbturn

In Kraft seit 16. Februar 2011
Up-to-date

§ 1

§ 1

Für die Gemeinde Halbturn wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 15. Mai 2011 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 12. Juni 2011 bestimmt.

§ 3

§ 3

Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 15. Feber 2011.