§ 1
§ 1
Für die Gemeinde Halbturn wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 15. Mai 2011 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 12. Juni 2011 bestimmt.
§ 3
§ 3
Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 15. Feber 2011.