LandesrechtBurgenlandVerordnungenAufhebung eines Teiles der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen

Aufhebung eines Teiles der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen

In Kraft seit 19. Januar 2011
Up-to-date

Art. 1

Die Worte „keine Gehflächen (Gehsteige, Gehwege)“ im § 1 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 22. Oktober 2010, mit der Pflichten der Besitzer und Verwahrer von Hunden festgelegt werden, werden als gesetzwidrig aufgehoben.