Vorwort
§ 1
§ 1
Für die Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 27. Feber 2011 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 27. März 2011 bestimmt.
§ 3
§ 3
Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 30. November 2010.