LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen den Gemeinden Großpetersdorf (KG 34038 Kleinzicken) und Mischendorf § 3

§ 3

In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland folgenden 1. Jänner in Kraft.

(2) Die im § 2 Abs. 2 genannten Anlagen werden gemäß § 6 Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990 kundgemacht und sind für die Dauer ihrer Wirksamkeit bei der Marktgemeinde Großpetersdorf, bei der Gemeinde Mischendorf, bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart und bei der für Gemeindewesen zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung sind sie auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.

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