Vorwort
§ 1
§ 1
Der Gemeindeverband Stoob - Neutal wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
In die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse des Gemeindeverbandes Stoob - Neutal tritt als Rechtsnachfolgerin dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. September 2010 die Gemeinde Stoob ein.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2010 in Kraft.