(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend den Schutz von Kulturpflanzen gegen Kartoffelnematoden, LGBl. Nr. 29/1997, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise