Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend den Schutz von Kulturpflanzen gegen Kartoffelnematoden, LGBl. Nr. 29/1997, außer Kraft.
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