LandesrechtBurgenlandVerordnungenHeimbeiträge für die im Heim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schülerinnen und Schüler

Heimbeiträge für die im Heim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schülerinnen und Schüler

In Kraft seit 13. Juli 2010
Up-to-date

Art. 1

Die für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der im Heim für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule untergebrachten Schülerinnen und Schüler einzuhebenden Beiträge (Heimbeiträge) werden mit Wirkung vom 6. September 2010 wie folgt neu festgelegt:

64,00 Euro für vollinterne Schülerinnen und Schüler