LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflassung der Eisenbahnzufahrtsstraße in Pamhagen und in St. Andrä am Zicksee

Auflassung der Eisenbahnzufahrtsstraße in Pamhagen und in St. Andrä am Zicksee

In Kraft seit 11. Oktober 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Eisenbahnzufahrtsstraße beginnend vom Glockenturm in der Gemeinde Pamhagen bis zum Magazinplatz des Bahnhofes Pamhagen, mit einer Länge von 905 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

§ 2

§ 2

Die Eisenbahnzufahrtsstraße von der bei Kilometer 11,925 der Frauenkirchner Landesstraße beginnenden Ortsstraße bis zum Bahnhofsvorplatz, mit einer Länge von 120 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

§ 3

§ 3

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten in der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15.10.1934, LGBl. II Nr. 3/1934, die Ziffer 16 und 14 des Abschnittes A außer Kraft.