§ 1
§ 1. Für die Gemeinde Stinatz wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
§ 2. (1) Als Wahltag wird der 31. Jänner 2010 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 21. Feber 2010 bestimmt.
§ 3
§ 3. Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 3. November 2009.