(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung betreffend die Bildung von Hegeringen im Verwaltungsbezirk Eisenstadt-Umgebung vom 24. Feber 1971, Zl.: IX-J-19/1-1970, außer Kraft.
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