Dienstausweis und das Dienstabzeichen der Feldschutzorgane
Vorwort
§ 1
§ 1 Dienstausweis
Der Dienstausweis für Feldschutzorgane ist nach dem in der Anlage enthaltenen Muster auszustellen.
§ 2
§ 2 Dienstabzeichen
Das Dienstabzeichen besteht aus Tombak, ist von länglicher runder Form, 8 cm hoch und 6 cm breit; in der Mitte befindet sich das burgenländische Landeswappen, darüber die Aufschrift „Burgenland“ und darunter die Aufschrift „Feldschutz“.
Anlage
Anl. 1
Anhänge
LGBl. 35-2009 AnlagePDF