LandesrechtBurgenlandVerordnungenDienstausweis und das Dienstabzeichen der Feldschutzorgane

Dienstausweis und das Dienstabzeichen der Feldschutzorgane

In Kraft seit 23. April 2009
Up-to-date

§ 1

§ 1 Dienstausweis

Der Dienstausweis für Feldschutzorgane ist nach dem in der Anlage enthaltenen Muster auszustellen.

§ 2

§ 2 Dienstabzeichen

Das Dienstabzeichen besteht aus Tombak, ist von länglicher runder Form, 8 cm hoch und 6 cm breit; in der Mitte befindet sich das burgenländische Landeswappen, darüber die Aufschrift „Burgenland“ und darunter die Aufschrift „Feldschutz“.

Anlage

Anl. 1