LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerordnung der Gemeinde Oberschützen, mit der Pflichten der Besitzer und Verwahrer von Hunden festgelegt werden, Aufhebung eines Teiles

Verordnung der Gemeinde Oberschützen, mit der Pflichten der Besitzer und Verwahrer von Hunden festgelegt werden, Aufhebung eines Teiles

In Kraft seit 27. Januar 2009
Up-to-date

Art. 1

Die Worte "keine Gehflächen (Gehsteige, Gehwege)" im § 1 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 11. April 2008, ohne Zahl, mit der Pflichten der Besitzer und Verwahrer von Hunden festgelegt werden, werden als gesetzwidrig aufgehoben.