Verordnung der Gemeinde Oberschützen, mit der Pflichten der Besitzer und Verwahrer von Hunden festgelegt werden, Aufhebung eines Teiles
Vorwort
Art. 1
Die Worte "keine Gehflächen (Gehsteige, Gehwege)" im § 1 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 11. April 2008, ohne Zahl, mit der Pflichten der Besitzer und Verwahrer von Hunden festgelegt werden, werden als gesetzwidrig aufgehoben.