Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Rotenturm an der Pinka und Jabing wird nach Maßgabe des § 2 geändert.
§ 2
§ 2
(1) Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Rotenturm an der Pinka (KG 34067 Rotenturm an der Pinka) und Jabing (KG 34031 Jabing) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 8187 über den unverändert gebliebenen Grenzpunkt 10934 und weiter über die neuen Grenzpunkte 14066, 14065 und 14064 bis zum neuen Grenzpunkt 23667.
(2) Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Rotenturm an der Pinka (KG 34076 Siget in der Wart) und Jabing (KG 34031 Jabing) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 10610 über die neuen Grenzpunkte 22607, 22601, 22603, 22613, 22614, 23668 bis zum neuen Grenzpunkt 23667.
§ 3
§ 3
Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind in den Plänen (Anlagen 1 und 2) im Maßstab 1 : 2000 dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34° östl. von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis ausgewiesen (Anlage 3).
§ 4
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
LGBl 94-2008 Anlage 1PDFAnlage 2
Anl. 2
Anhänge
LGBl 94-2008 Anlage 2PDFAnlage 3
Anl. 3
Anhänge
LGBl 94-2008 Anlage 3PDF