LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen den Gemeinden Klingenbach und Zagersdorf

Grenzänderung zwischen den Gemeinden Klingenbach und Zagersdorf

In Kraft seit 01. Januar 2009
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Klingenbach und Zagersdorf wird nach Maßgabe des § 2 geändert.

§ 2

§ 2

(1) Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Klingenbach (KG 30009 Klingenbach) und Zagersdorf (KG 30028 Zagersdorf) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 5865 der KG Zagersdorf über die Grenzpunkte 5866, 5867, 5868 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 5869 der KG Zagersdorf.

(2) Weiters verläuft die neue Grenze vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 4131 der KG Zagersdorf über die Grenzpunkte 5872, 5873, 5874, 5875 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 5876 der KG Zagersdorf.

(3) Weiters verläuft die neue Grenze vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 5879 der KG Zagersdorf über den Grenzpunkt 5881 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 5882 der KG Zagersdorf.

(4) Weiters verläuft die neue Grenze vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 557 der KG Zagersdorf über die Grenzpunkte 5884, 5885, 5886, 5887, 5888, 5889, 5890 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 5892 der KG Zagersdorf.

§ 3

§ 3

Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1 : 5000 dargestellt (Anlage 1). Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34° östl. von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis ausgewiesen (Anlage 2).

§ 4

§ 4

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

Anlage 2

Anl. 2