(1) Das Teilnaturschutzgebiet Zurndorfer Eichenwald und Hutweide (Verordnung vom 25. Juni 1969, LGBl. Nr. 27/1969) wird zum „Europaschutzgebiet Zurndorfer Eichenwald und Hutweide“ erklärt.
(2) Die Fläche des „Europaschutzgebietes Zurndorfer Eichenwald und Hutweide“ wurde über Koordinaten im Gauß-Krüger-System BMN M34 erstellt und ist im Koordinatenverzeichnis ( Anlage 1 ) im pdf-Format ausgewiesen. Diese Aufzählung ist konstitutiv. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 1 maßgeblich.
(3) In Anlage 2 erfolgt in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 11 000 die deklarative Darstellung der Ausdehnungsfläche des „Europaschutzgebietes Zurndorfer Eichenwald und Hutweide“.
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