§ 8. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Pflegegebühren und weiteren Entgelte sowie des Kostenbeitrages an den öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland, LGBl. Nr. 9/2007, außer Kraft.
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