LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusschreibung der Wiederholungswahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Wiesen

Ausschreibung der Wiederholungswahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Wiesen

In Kraft seit 13. Februar 2008
Up-to-date

§ 1

§ 1. Für die Marktgemeinde Wiesen wird infolge teilweiser Aufhebung der am 7. Oktober 2007 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters durch die Landeswahlbehörde die Wiederholung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Marktgemeinde Wiesen ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

§ 2. (1) Als Wahltag wird der 6. April 2008 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 27. April 2008 bestimmt.

§ 3

§ 3. Als Stichtag für die Wiederholungswahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Wiesen bleibt der für die aufgehobenen Wahlen festgelegte 24. Juli 2007 aufrecht.