Aufhebung einer Verordnung der Gemeinde Riedlingsdorf betreffend straßenpolizeiliche Regelungen
Vorwort
Art. 1
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Riedlingsdorf vom 20. Juli 2007, ohne Zahl, mit der Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf der Brückengasse, Holundergasse, Oberschützenerstraße, Rosengasse und Tulpengasse verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.