LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Riedlingsdorf

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Riedlingsdorf

In Kraft seit 21. September 2007
Up-to-date

Art. 1

Der Gemeinde Riedlingsdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.