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Landesstraßenverordnung

In Kraft seit 15. August 2007
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Die in der Anlage 1 angeführten Straßenzüge werden zu Landesstraßen B erklärt.

(2) Die in der Anlage 2 angeführten Straßenzüge werden zu Landesstraßen L erklärt.

§ 2

§ 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die bisher erlassenen Beschlüsse der Landesregierung über die Erklärung, Übernahme oder Umlegung von Landesstraßen außer Kraft.

§ 3

§ 3

Die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

ANLAGE 1

Anl. 1

ANLAGE 2

Anl. 2