LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechts zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Neustift an der Lafnitz

Verleihung des Rechts zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Neustift an der Lafnitz

In Kraft seit 04. April 2007
Up-to-date

Art. 1

Der Gemeinde Neustift an der Lafnitz wir das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.