Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf betreffend Halte- und Parkverbot auf der Josef Hölzel Allee
Vorwort
Art. 1
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 21. 06. 2006, Zahl 6-664-J-8-HPV-Ä1/2006, mit der ein Halte- und Parkverbot auf der Josef Hölzel Allee verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.