Vorwort
§ 1
§ 1. Für die Marktgemeinde Steinberg-Dörfl werden die Neuwahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
§ 2. (1) Als Wahltag wird der 22. Oktober 2006 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 5. November 2006 bestimmt.
§ 3
§ 3. Stichtag für die Neuwahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 8. August 2006.