Das Gebiet des Oberen Stinkersees in der KG. Illmitz wird zum Vollnaturschutzgebiet erklärt.
Das Naturschutzgebiet umfaßt die Parzellen Nr. 5762/1, 5762/2, 5762/4, 5762/6, 5762/8, 5762/9, 5762/10, 5762/11 und 5762/13 zur Gänze sowie die Parzellen Nr. 5751/4, 5751/27 und 5762/12 teilweise. Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.
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