(1) Das Gebiet der Neubruchlacke in der KG Apetlon wird zum Naturschutzgebiet (Vollnaturschutzgebiet) erklärt. Das Naturschutzgebiet umfaßt die Parzellen Nr. 1389 und 1390. Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.
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