LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflassung einer Eisenbahnzufahrtsstraße in Jennersdorf

Auflassung einer Eisenbahnzufahrtsstraße in Jennersdorf

In Kraft seit 01. September 1979
Up-to-date

Art. 1

Aufgrund des § 9 des Straßenverwaltungsgesetzes für das Burgenland, LGBl. Nr. 25/1926 i.d.F. des Gesetzes LGBl. Nr. 41/1927, wird nach Durchführung des in den §§ 31 und 36 des genannten Gesetzes vorgesehenen Verfahrens die von der (Liebauer)-Bundesstraße in einer Länge von 412 m zum Bahnhof Jennersdorf führenden Straße als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

Gleichzeitig tritt die lit. C der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. 10. 1934, LGBl. II/ Nr. 3/1934, außer Kraft.