Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches nachstehender Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei
Vorwort
Art. 1
1. In jenen Fällen, in denen nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlagen erforderlich ist: Feststellung in Zweifelsfällen, ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt oder ein Bauverfahren durchzuführen ist, Baufreigabe durch Anbringung eines Freigabevermerks, Erteilung von Baubewilligungen und Mitteilung eines beabsichtigten Abbruchs eines Gebäudes sowie Abbruchbewilligung. Die Übertragung bezieht sich auf den gesamten Bau, wenn auch nur ein Teil des Baues der gewerbebehördlichen Genehmigung unterliegt;
2. für Bauten in Grünflächen (§ 16 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes): Feststellung in Zweifelsfällen, ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt oder ein Bauverfahren durchzuführen ist, Baufreigabe durch Anbringung eines Freigabevermerks, Erteilung von Baubewilligungen und Mitteilung eines beabsichtigten Abbruchs eines Gebäudes sowie Abbruchbewilligung;
3. Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller im Burgenländischen Baugesetz 1997 normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nichtbewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Z 1 und Z 2.
Die Übertragung erfolgt bezüglich folgender Gemeinden:
1. Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung:
- Breitenbrunn
- Großhöflein
- Hornstein
- Klingenbach
- Leithaprodersdorf
- Loretto
- Müllendorf
- Oggau am Neusiedler See
- Purbach am Neusiedler See
- Siegendorf
- Stotzing
- Wulkaprodersdorf
- Zagersdorf – die Übertragung der Bauagenden bezieht sich nur auf die Z 2 und Z 3 (Bauten in Grünflächen)
- Zillingtal
2. Bezirkshauptmannschaft Güssing:
- Heiligenbrunn
- Stegersbach
- Strem
- Wörterberg
3. Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf:
- Eltendorf
4. Bezirkshauptmannschaft Mattersburg:
- Antau
- Neudörfl
- Pöttsching
- Schattendorf
- Sieggraben
- Wiesen
5. Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See:
- Gattendorf
- Kittsee
- Nickelsdorf
- Pama
- Sankt Andrä am Zicksee
- Weiden am See
6. Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf:
- Draßmarkt
- Kaiserdorf
- Lockenhaus
- Neckenmarkt
- Nikitsch
- Oberpullendorf – die Übertragung der Bauagenden bezieht sich nur auf die Z 2 und Z 3 (Bauten in Grünflächen)
- Pilgersdorf
- Piringsdorf
- Steinberg-Dörfl
7. Bezirkshauptmannschaft Oberwart:
- Hannersdorf
- Kemeten – die Übertragung der Bauagenden bezieht sich nur auf die Z 2 und Z 3 (Bauten in Grünflächen)
- Mariasdorf
- Markt Neuhodis
- Schachendorf
- Stadtschlaining
- Unterwart
- Weiden bei Rechnitz
- Wiesfleck