LandesrechtBurgenlandVerordnungenAngelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde St. Michael im Burgenland auf die Landesregierung, Übertragung

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde St. Michael im Burgenland auf die Landesregierung, Übertragung

In Kraft seit 01. August 1987
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des Gemeindesanitätsgesetzes 1971, die nach diesem Gesetz den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden (Sanitätskreisen) zukommen, wird für die Gemeinde St. Michel im Burgenland der Landesregierung übertragen:

1) Die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeindebeamten;

2) die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in bezug auf die Gemeindeärzte des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 1987 in Kraft.