LandesrechtBurgenlandVerordnungenÜbertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf die Landesregierung

Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf die Landesregierung

In Kraft seit 01. April 1996
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