Codara
Recht
Themen
Über uns
Landesrecht
Burgenland
Verordnungen
Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf die Landesregierung, Neustift bei Güssing
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. September 1991
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
§ 2 — Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf die Landesregierung, Neustift bei Güssing
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
Diese Verordnung tritt am 1. September 1991 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden