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Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf die Landesregierung, Neustift bei Güssing
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. September 1991
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§ 2 — Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf die Landesregierung, Neustift bei Güssing
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Diese Verordnung tritt am 1. September 1991 in Kraft.
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