LandesrechtBurgenlandVerordnungenÜbertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. November 1995
Up-to-date

Diese Verordnung tritt am 1. November 1995 in Kraft.

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