LandesrechtBurgenlandVerordnungenÜbertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

In Kraft seit 01. April 1996
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Besorgung der Angelegenheiten des Bürgermeister-Pensionsgesetzes 1979, LGBl. Nr. 19, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 24/1994, mit Ausnahme des § 13 Abs. 2 und 3 wird für die Gemeinden Mannersdorf an der Rabnitz, Oberloisdorf, Schachendorf und Schandorf der Landesregierung übertragen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. April 1996 in Kraft.