LandesrechtBurgenlandVerordnungenÜbertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

In Kraft seit 01. August 1993
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Besorgung der Angelegenheiten des Bürgermeister-Pensionsgesetzes 1979, LGBl. Nr. 19, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 37/1993, mit Ausnahme des § 13 Abs. 2 und 3 wird für die Gemeinden Badersdorf, Bildein, Eberau, Kohfidisch, Rauchwart und Sankt Michael im Burgenland der Landesregierung übertragen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft.