Die Besorgung der Angelegenheiten des Bürgermeister-Pensionsgesetzes 1979, LGBl. Nr. 19, mit Ausnahme des § 13 Abs. 2 und 3 wird für die Gemeinden Bocksdorf, Edelstal, Eltendorf, Großpetersdorf, Heugraben, Jabing, Kittsee, Königsdorf, Mühlgraben, Neuhaus am Klausenbach, Rohr im Bgld., Siegendorf und Zagersdorf der Landesregierung übertragen.
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