LandesrechtBurgenlandVerordnungenÄnderung des Gemeindeverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland

Änderung des Gemeindeverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland

In Kraft seit 01. Juli 1997
Up-to-date

§ 1

§ 1

Dem Gemeindeverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland gehören die Gemeinden Bocksdorf, Heugraben und Rohr im Burgenland an.

§ 2

§ 2

Der Gemeindeverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland hat seinen Sitz in der Gemeinde Bocksdorf.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft.