§ 2 — Ausscheiden der Gemeinde Olbendorf aus dem Standesamtsverband Bocksdorf in Stegersbach
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Die vom Standesamtsverband Bocksdorf in Stegersbach geführten Personenstandsbücher sind vom Standesamtsverband Bocksdorf in Stegersbach weiterzuführen.
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