Änderung der Satzung des Gemeindeverbandes Lutzmannsburg - Frankenau - Unterpullendorf
Vorwort
Art. 1
Die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Lutzmannsburg – Frankenau – Unterpullendorf am 4. November 1993 beschlossene Änderung der §§ 10 Abs. 2 und 11 Abs. 2 der Satzung wird aufsichtsbehördlich genehmigt.