LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Steinbrunn

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Steinbrunn

In Kraft seit 16. Juni 2006
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Steinbrunn wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 16. Juni 2006 in Kraft.