Einverleibung von Parzellentrennstücken im Gebiete der Ortsgemeinde Eisenzicken in das der Ortsgemeinde Spitzzicken
Vorwort
Art. 1
Die derzeit zum Gebiete der Ortsgemeinde Eisenzicken gehörigen, im bücherlichen Eigentum von Insassen der Ortsgemeinde Spitzzicken stehenden Trennstücke 26 bis 54 der Parzelle 1119 werden dem Ortsgemeindegebiete Spitzzicken einverleibt.