LandesrechtBurgenlandVerordnungenEinverleibung von Parzellentrennstücken im Gebiete der Ortsgemeinde Eisenzicken in das der Ortsgemeinde Spitzzicken

Einverleibung von Parzellentrennstücken im Gebiete der Ortsgemeinde Eisenzicken in das der Ortsgemeinde Spitzzicken

In Kraft seit 11. Juli 1935
Up-to-date

Art. 1

Die derzeit zum Gebiete der Ortsgemeinde Eisenzicken gehörigen, im bücherlichen Eigentum von Insassen der Ortsgemeinde Spitzzicken stehenden Trennstücke 26 bis 54 der Parzelle 1119 werden dem Ortsgemeindegebiete Spitzzicken einverleibt.