Vorwort
§ 1
§ 1
Aus der Katastralgemeinde Piringsdorf werden die in der Anlage gelb gezeichneten Trennstücke der Parzelle Nr. 5158 mit 769 m 2 , der Parz.Nr. 5174/1 mit 1.168 m 2 , der Parz.Nr. 5155 mit 992 m 2 , der Parz.Nr. 5156/2 mit 36 m 2 und der Parz.Nr. 5173 mit 2.815 m 2 , somit Teilflächen im Gesamtausmaß von 5.780 m 2 abgetrennt und in die Katastralgemeinde Steinberg a. d. Rabnitz eingemeindet.
§ 2
§ 2
Aus der Katastralgemeinde Steinberg a. d. Rabnitz werden die in der Anlage grün gezeichneten Trennstücke der Parzelle Nr. 5302 mit 3 m 2 , der Parz.Nr. 5303 mit 243 m 2 , der Parz.Nr. 5130 mit 7 m 2 , der Parz.Nr. 5129 mit 104 m 2 , der Parz.Nr. 5128 mit 188 m 2 , der Parz.Nr. 5127 mit 108 m 2 , der Parz.Nr. 5126 mit 113 m 2 , der Parz.Nr. 5125 mit 113 m 2 , der Parz.Nr. 5124 mit 114 m 2 , der Parz.Nr. 5123 mit 51 m 2 , der Parz.Nr. 5122 mit 48 m 2 , der Parz.Nr. 5121 mit 139 m 2 , der Parz.Nr. 5120 mit 127 m 2 , der Parz.Nr. 5119 mit 144 m 2 und der Parz.Nr. 5301/1 mit 1.784 m 2 , somit Teilflächen im Gesamtausmaß von 3.286 m 2 abgetrennt und in die Katastralgemeinde Piringsdorf eingemeindet.
§ 3
§ 3
Der neue Grenzverlauf ist aus der Anlage ersichtlich. Die mit 2 roten Linien begrenzte Fläche stellt den Verlauf der neuen Trasse der Bundesstraße Nr. 50 dar.
§ 4
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1969 in Kraft.