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Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Eberau und Kulm im Burgenland
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Januar 1968
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§ 3 — Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Eberau und Kulm im Burgenland
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1968 in Kraft.
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