LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderungen zwischen den Gemeinden Eberau und Kulm im Burgenland§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Januar 1968
Up-to-date

Aus der Katastralgemeinde Eberau werden die Grundstücke Nr. 311/1, 312, 313/1, 313/2, 316/4 und eine 946 qm große Teilfläche des Grundstückes Nr. 314 im Gesamtausmaß von 13.491 qm abgetrennt und in die Katastralgemeinde Kulm im Burgenland eingemeindet.

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