LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen den Gemeinden Hornstein und Wimpassing an der Leitha

Grenzänderung zwischen den Gemeinden Hornstein und Wimpassing an der Leitha

In Kraft seit 01. Januar 1985
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Hornstein (KG. Hornstein) und Wimpassing an der Leitha (KG. Wimpassing an der Leitha) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3514 geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt 3906.

§ 2

§ 2

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Hornstein (KG. Hornstein) und Wimpassing an der Leitha (KG. Wimpassing an der Leitha) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3471 geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt 3810.

§ 3

§ 3

Der Verlauf der Gemeindegrenze in den in den §§ 1 und 2 genannten Grenzstrecken und die nach §§ 1 und 2 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1: 1000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

§ 4

§ 4

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

Anlage 2

Anl. 2