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Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Neckenmarkt, Horitschon und Ritzing
§ 4
§ 4
In Kraft seit 01. Januar 1970
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§ 4 — Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Neckenmarkt, Horitschon und Ritzing
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1970 in Kraft.
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