§ 1
§ 1
Aus der Katastralgemeinde Kulm im Bgld. werden die Grundstücke Nr. 1922, 1923/1, 1923/2 und 1924 im Gesamtausmaß von 11.348 m 2 abgetrennt und in die Katastralgemeinde Deutsch Ehrensdorf eingemeindet.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1970 in Kraft.