Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Deutschkreutz und Horitschon verläuft in den Rieden Bahnäcker (KG. Girm) und Herrschaftsfeld (KG. Unterpetersdorf) vom Grenzpunkt 2770 in südöstlicher Richtung zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2585 und von dort geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2192.
§ 2
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
LGBl 26-1981 Anlage 1PDFAnlage 2
Anl. 2
Anhänge
LGBl 26-1981 Anlage 2PDF